Rechtlicher Betreuer

Björn Rittershaus


- Berufsbetreuer
- Betriebswirt B.A.
- Zertifizierter Immobilien- & Finanzierungsfachmann
- Zertifizierter Nachlasspfleger & Testamentsvollstrecker

Langjährige Erfahrung in der (Immobilien-)Wirtschaft, der Administration, der Beratung, dem Recht und der rechtlich-sozialen Arbeit mit Menschen.
Stets mit der nötigen Ruhe und Klarheit, welche Klienten in belastenden Lebenssituationen andauernd benötigen.

Als rechtlicher (Berufs-)Betreuer tätig in dem Ennepe-Ruhr-Kreis, der Stadt Hagen und dem Dortmunder Süden.

Als zertifizierter Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig in ganz Nordrhein-Westfalen.

Björn Rittershaus

Vorstellung

Zur Person

Erstmalig in Berührung mit der Tätigkeit eines rechtlichen Betreuers kam ich durch persönliches Erleben. Ein wichtiger Angehöriger erkrankte von heute auf morgen schwer und konnte seine rechtlichen Belange nicht mehr selbst besorgen. So bat er mich, seine rechtliche Betreuung zu übernehmen und mich fortan in seinem Namen, wo nötig und gewünscht, um seine rechtlichen Belange zu kümmern und seine Interessen und Wünsche zu vertreten. Diesem Wunsch kam ich, bis zu seinem Tode aufgrund der Erkrankung rund zweieinhalb Jahre später, sehr gerne nach. Für Menschen, die einem viel bedeuten, setzt man sich gerne äußerst tatkräftig ein.

Anschließend stellte ich während meiner beratenden selbstständigen Tätigkeit in der Immobilien- und Finanzbranche fest, dass ich auch hier regelmäßig, quasi im Ehrenamt, immer wieder anderen Menschen unter die Arme griff, welche aktuell in Ihrem Leben alleine nicht mehr so gut zurecht kamen: hier mal für jemanden einen Antrag auf Bürgergeld ausgefüllt, dort mal einen Bericht des medizinischen Dienstes durchgearbeitet und erklärt, etc. Dabei stellte ich sodann immer wieder fest, dass mir diese unterstützenden Tätigkeiten doch einige Freude und Zufriedenheit bereiteten. Und warum nicht etwas zu seinem Hauptberuf machen, was einem persönlich auch tatsächlich Freude und Zufriedenheit bereitet?!

All diese Erfahrungen haben auch mein Verständnis dafür geschärft, was Menschen in schwierigen Situationen tatsächlich brauchen: verlässliche Orientierung, klare Abläufe und jemanden, der auch dann an ihrer Seite ruhig und handlungsfähig bleibt, wenn vieles für sie selbst unübersichtlich wird.

Als rechtlicher Betreuer verstehe ich meine Aufgabe hauptsächlich darin, rechtliche Angelegenheiten für meine Klienten mit Emphatie und Verstand geordnet zu regeln, dabei stets die Wünsche der betreuten Person zu beachten und Ihre Selbstbestimmung und noch verbliebene Selbsthandlungsfähigkeit zu wahren und ggf. wieder aufzubauen.

Neben der rechtlichen Betruung liegt mein Interesse und meine Passion bei dem Erbrecht und der Regelung sämtlicher erbrechtlicher Angelegenheiten, weshalb ich auch sehr gerne und erfolgreich als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger und als Testamentsvollstrecker tätig bin.

Rechtlicher Rahmen einer rechtlichen Betreuung

Zweck und Grenzen

Der Zweck und die Grenzen einer rechtlichen Betreuung sind sehr klar definiert, auch wenn dies häufig einige andere Beteiligte schlicht zu ignorieren gedenken. Sie umfasst nur bestimmte Aufgaben – und andere (bewusst) eben gerade nicht.

Einige tatsächliche Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

  • Die rechtliche Vertretung der eigenen Klienten in von dem Gericht festgelegten Aufgabenkreisen, welche in der Bestellungsurkunde nachzulesen sind
  • Die Organisation und Veranlassung notwendiger Hilfen für die eigenen Klienten und deren Zuführung zu dem Hilfesystem
  • Die Abstimmung von sinnvollen Maßnahmen mit allen beteiligten Stellen für die eigenen Klienten, falls tatsächlich notwendig
  • Nötigenfalls die Vertretung der eigenen Klienten gegenüber Behörden, Einrichtungen und Vertragspartnern
  • Die Einbeziehung der betreuten Person in sämtliche Entscheidungen und das Einholen ihres Einverständnisses
  • Die Achtung und Berücksichtigung sämtlicher Wünsche der betreuten Person
  • Die Wahrung der Selbstbestimmung und Förderung der Selbsthandlungsfähigkeit der betreuten Person

Einige tatsächliche NICHT-Aufgaben eines rechtlichen Betreuers

  • Die alltägliche Lebensführung für den Betreuten zu übernehmen
  • Den "Kummerkasten" für Angehörige, Vermieter, EInrichtungen, usw. des Betreuten zu geben
  • Persönliche Probleme des Betreuten oder auch Dritter mit dem Betreuten stellvertretend für die Parteien zu lösen
  • Persönlicher psychologischer und/oder praktischer Begleiter oder Ansprechpartner des Betreuten für alle Lebenslagen zu sein
  • Die Rollen von Angehörigen und ihre familiäre Verantwortung zu ersetzen
  • Einmal eingerichtete Pflege, Therapie oder soziale Unterstützung durch Dritte für den Betreuten zu ersetzen oder über ein bestimmtes Maß hinaus zu unterstützen
  • Ständige persönliche Verfügbarkeit und Erreichbarkeit für den Betreuten selbst und beteiligte Dritte sicherzustellen
Unsere Tätigkeit als rechtliche Betreuer unterliegt der andauernden Kontrolle der Betreuungsgerichte. Besonders wichtige Entscheidungen müssen zunächst auch von dort genehmigt werden und die Verwaltung von Vermögen wird regelmäßig von dort gründlich überprüft.

Praktisches in der rechtlichen Betreuung

Zusammenarbeit & Kommunikation

Die rechtliche Betreuung dient dazu, notwendige Fragen zu klären, Abläufe zu ordnen und die betreute Person in wichtigen Belangen zu vertreten. Ich arbeite dabei strukturiert und orientiere mich an den tatsächlichen Möglichkeiten der jeweiligen Situation.

Nicht alles, was wünschenswert erscheint, lässt sich umsetzen. Zuständigkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten und praktische Umsetzbarkeit sind stets zu berücksichtigen. Für eine verlässliche Zusammenarbeit hat sich folgende Arbeitsweise bewährt:

  • Anliegen möglichst schriftlich mitteilen
  • Sachverhalte klar und möglichst konkret formulieren
  • notwendige Unterlagen oder Informationen direkt beifügen
  • ausreichend Zeit für Prüfung und Bearbeitung einplanen
  • Lösungen gemeinsam im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten entwickeln

Ihre Anliegen werden zeitnah geprüft und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bearbeitet – ruhig und strukturiert, nicht in ständiger persönlicher Verfügbarkeit.

Leitgedanke

Haltung und Arbeitsweise

Die rechtliche Betreuung orientiert sich in erster Linie an den Wünschen der betreuten Person. Maßgeblich ist nicht meine eigene Vorstellung davon, was richtig wäre, und auch nicht allein die Erwartung von Angehörigen oder anderen Beteiligten.

Gerade in Lebenssituationen, in denen vieles aus dem Gleichgewicht gerät, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, Orientierung zu geben und Entscheidungen nachvollziehbar vorzubereiten. Diese Wünsche ernst zu nehmen und gemeinsam zu prüfen, was unter den gegebenen Umständen möglich ist, bildet die Grundlage jeder Entscheidung.

Ziel ist es, die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten und zugleich dort zu unterstützen, wo Angelegenheiten allein nicht mehr zuverlässig geregelt werden können. Eine strukturierte Arbeitsweise ist dabei kein Selbstzweck: Sie dient dazu, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten und verlässlich zu handeln – was letztlich immer der betreuten Person zugutekommt.

Ergänzendes Portfolio

Leistungen rund um Nachlass & Erbe

Über die rechtliche Betreuung hinaus bin ich in ganz Nordrhein-Westfalen in erbrechtlichen Angelegenheiten tätig – als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger, in der Erbenermittlung und Nachlassverwaltung, als Testamentsvollstrecker und als Vermittler bei Erbstreitigkeiten.

Im gerichtlichen Auftrag

Nachlasspflege

Sind die Erben unbekannt oder noch nicht ermittelt, sichere und verwalte ich den Nachlass als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger – so lange, bis die Erben feststehen und der Nachlass geordnet übergeben werden kann.

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Ermittlung der unbekannten Erben
  • Feststellung von Konten, Verträgen und Vermögenswerten
  • Sicherung, Betreuung und Abwicklung von Immobilien im Nachlass
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen
  • Vertretung des Nachlasses gegenüber Gericht, Behörden und Gläubigern

Wenn Erben unklar sind

Erbenermittlung

Fehlt ein Testament oder ist die Erbfolge unklar, ermittle ich die berechtigten Erben – lückenlos und unabhängig von der Größe des Nachlasses.

  • Klärung der Verwandtschafts- und Erbverhältnisse
  • Aufarbeitung komplexer Fälle (Adoption, festgestellte Vaterschaft, mehrere Ehen)
  • Beschaffung von Personenstandsurkunden und Abstammungsnachweisen
  • Ermittlung der aktuellen Anschriften und Information der Erben
  • Vorbereitung und Begleitung des Erbscheinsantrags

Entlastung der Angehörigen

Nachlassverwaltung

In Zeiten der Trauer sind plötzlich viele Dinge zu regeln. Ich übernehme die vollständige, praktische Abwicklung aller Nachlassangelegenheiten – auf Wunsch von der Bestattung bis zum Verkauf der Immobilie.

  • Bestattung, Wohnungsauflösung und Abwicklung des Mietverhältnisses
  • Ermittlung von Konten, Depots und Schließfächern
  • Kündigung und Anpassung von Verträgen und Versicherungen
  • Verwertung von Hausrat, Fahrzeugen und Wertgegenständen
  • Bewertung, Instandhaltung und Verkauf von Immobilien
  • Steuererklärungen sowie Beratung zu Pflichten und Fristen der Erben

Im Sinne des Erblassers

Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker sorge ich dafür, dass der letzte Wille zuverlässig und unparteiisch umgesetzt wird – benannt im Testament oder im Auftrag der Erben, stets neutral zwischen allen Beteiligten.

  • Umsetzung von Auflagen und Vermächtnissen
  • Verwaltung des Vermögens minderjähriger Erben
  • Absicherung von Angehörigen mit Behinderung (Behindertentestament)
  • Vermeidung von Streitigkeiten unter mehreren Erben
  • Verwaltung von Immobilien oder Betrieben im Nachlass
  • Abwicklung von Konten, Verträgen und Geschäftsbeziehungen

Statt vor Gericht

Vermittlung bei Erbstreitigkeiten

Wo Erben sich nicht einig werden, vermittle ich zwischen den Beteiligten – mit dem Ziel einer Lösung, die alle als gerecht empfinden, und ohne die familiären Beziehungen dauerhaft zu belasten.

  • Vermittlung zwischen zerstrittenen Erben
  • faire, einvernehmliche Aufteilung des Nachlasses
  • außergerichtliche Lösung – schneller und schonender als ein Prozess
  • Erhalt der familiären Beziehungen
  • vorsorgliche Klärung bereits zu Lebzeiten
  • verbindliche, rechtssichere Abschlussvereinbarung
Auf Wunsch berate ich bereits zu Lebzeiten zur Anordnung einer Testamentsvollstreckung – das erleichtert die spätere Umsetzung Ihres letzten Willens erheblich.

Kontakt

Schriftliche Anfragen sind stets willkommen

Wenn Sie Fragen zu einer bestehenden Betreuung haben oder mit mir in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich gerne schriftlich an mich. Schriftliche Anfragen erleichtern eine strukturierte Bearbeitung und ermöglichen es, Anliegen sorgfältig zu prüfen und nachvollziehbar zu beantworten.

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Rechtliches

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Björn Rittershaus
Betreuungsbüro EN
Postfach 3
58286 Wetter (Ruhr)

Kontakt

E-Mail: post@bebe-en.de

Berufsbezeichnung

Berufsbetreuer (Bestellung durch das Betreuungsgericht) · Registrierung nach § 24 BtOG bei der Stammbehörde: Betreuungsbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises

Verantwortlich für den Inhalt

Björn Rittershaus, Anschrift wie oben

Haftung für Inhalte

Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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Verantwortliche Stelle

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